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   VG Berlin, 03.03.2014 - 28 L 28.14   

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https://dejure.org/2014,15579
VG Berlin, 03.03.2014 - 28 L 28.14 (https://dejure.org/2014,15579)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.03.2014 - 28 L 28.14 (https://dejure.org/2014,15579)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. März 2014 - 28 L 28.14 (https://dejure.org/2014,15579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 9 Abs 1 BBG, § 17 Abs 5 BBG, § 22 Abs 1 S 1 BBG
    Anforderungsprofil einer zu besetzenden Stelle; Forderung einer Zusatzqualifikation neben den Anforderungen an die Laufbahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2014 - 28 L 28.14
    Der in den zitierten Normen zum Ausdruck kommende Leistungsgrundsatz (Grundsatz der Bestenauslese) dient nicht nur dem öffentlichen Interesse, sondern vermittelt jedem Bewerber einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2014 - 28 L 28.14
    Im Übrigen unterliegt es aber nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen der Dienstherr im Rahmen seines Auswahlermessens das größere Gewicht beimisst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 -, juris, Rn. 15).
  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2014 - 28 L 28.14
    Bereits im Vorfeld einer Auswahlentscheidung kann der Dienstherr durch Festlegung eines Anforderungsprofils die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung in Bezug auf den Aufgabenbereich des zu besetzenden Dienstpostens konkretisieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 -, juris, Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2013 - 1 B 1245/12

    Aufführung zusätzlicher kostitutiver Merkmale über die allgemeinen

    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2014 - 28 L 28.14
    Aus diesem Grund muss ein solches, konstitutive Merkmale enthaltendes Anforderungsprofil seinerseits den Anforderungen an die Bestenauslese genügen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 18. Januar 2013 - 1 B 1245/12 -, juris, Rn. 14 m.w.N.; VG Berlin, Beschluss vom 28. November 2013 - VG 28 L 315.13 -, EA S. 4).
  • VG Düsseldorf, 02.04.2014 - 10 K 3549/13

    Vorbereitungsdienst; Auswahlverfahren; Bestenauslese;

    vgl. VG Berlin, Beschluss vom 3. März 2014 - 28 L 28.14 -, juris Rdnr. 14.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2018 - 10 S 72.17

    Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Referatsleiterstelle beim

    Die insoweit in der Beschwerde zitierte Rechtsprechung ist größtenteils nicht einschlägig, weil sie noch vor dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2013 oder jedenfalls nicht auf der Grundlage der darin formulierten Anforderungen erging (so OVG NW, Beschluss vom 18. Januar 2013 - 1 B 1245/12 -, juris und VG Berlin, Beschluss vom 3. März 2014 - 28 L 28.14 -, juris Rn. 12, 13), weil es darin gar nicht um das Anforderungsmerkmal einer juristischen Ausbildung ging (VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 18. September 2015 - 2 L 252/15 -, juris, zur Stellenkonkurrenz von zwei Regierungsamtsinspektoren der Besoldungsgruppe A 9, von denen Erfahrung in der Anwendung bestimmter Gesetze verlangt wurde; VG Regensburg, Urteil vom 12. Oktober 2015 - RN 1 K 14.805 -, juris, zur Anforderung bestimmter Vorverwendungen) oder weil sie die unterstellten Aussagen zur Zulässigkeit eines volljuristischen Abschlusses gar nicht enthält (OVG NW, Beschluss vom 31. März 2017 - 1 B 7/17 -, juris).
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